BAFA-Förderung für Mini-KWK-Anlagen inkl. Tabelle
Mini-BHKW Förderung: Das Bundesumweltministerium hat wieder Geld! Nachdem die Fördertöpfe für Mini-BHKW 2010 leer waren, besann man sich 2014 auf alte Tugenden und legte ein neues Förderprogramm auf. Im Dezember 2015 wurden die Förderrichtlinien erneut stark verbessert. Die Mini-KWK-Förderung mit dem schönen Namen „Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel“ wird wie gewohnt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert.
Der BHKW-Prinz übersetzt das Beamten-Deutsch und informiert über die wichtigsten Unterschiede gegenüber dem alten BAFA- Förderprogramm. Die gute Nachricht vorweg: Selbst für das kleinste Micro-BHKW gibt es auf jeden Fall 1.900 Euro, zusammen mit dem Wärmeeffizienzbonus sind sogar 2.375 € möglich.
Inhaltsübersicht:
Zielsetzung BAFA-Zuschuss
25% KWK-Strom bis 2020: Die Bundesregierung hat sich in ihrem Energiekonzept anspruchsvolle klima- und energiepolitische Ziele gesetzt. Bis zum Jahr 2020 soll der Stromanteil von Anlagen, die das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) nutzen, 25 % erreichen.
BHKW bis 20kWel fördern: Um dieses Ziel zu erreichen, setzt man nicht nur auf große Kraftwerke, die außerhalb von Ballungsräumen oftmals keine Abnehmer für ihre Fernwärme finden. Einen wesentlichen Beitrag sollen kleine, dezentrale und flexibel einsetzbare KWK-Anlagen bis 20 kWel leisten. Um den Einsatz dieser hocheffizienten Mini- und Mikro-BHKW künftig voranzubringen werden (wieder) wirtschaftliche Anreize, sprich Zuschüsse gewährt.
Tabelle: Wie hoch ist die BAFA-Förderung?
„Kumulierbare“ Förderung: Die BAFA-Förderung besteht aktuell aus den drei Komponenten Baissförderung, Bonusförderung Wärmeeffizienz und Bonusförderung Stromeffizienz. Die BAFA-Förderung kann ohne weiteres mit anderen Förderungen kombiniert werden, allerdings müssen andere Zuschüsse (die EEG-Vergütung gehört nicht dazu) z.B. des jeweiligen Bundeslandes oder des Energieversorgers im Antrag angegeben werden.
Leistung Min [kWel] | Leistung Max. [kWel] | Basisförderung ab 01.01.2015 (kumuliert über die Leistungsstufen) | Bonusförderung Wärmeeffizienz (+25%) | Bonusförderung Stromeffizienz (+60%) |
---|---|---|---|---|
> 0 | <= 1 | 1.900 € / kWel | + 475 € / kWel | + 1.140 € / kWel |
> 1 | <= 4 | 300 € / kWel | + 75 € / kWel | + 180 € / kWel |
> 4 | <= 10 | 100 € / kWel | + 25 € / kWel | + 60 € / kWel |
> 10 | <= 20 | 10 € / kWel | + 2,5 € / kWel | + 6 € / kWel |
Basisförderung: Die Fördersätze der Basisförderung je installierter kWel sind für die jeweiligen Leistungsbereiche festgelegt.
Bonusförderung Wärmeeffizienz: Für den Erhalt der Bonusförderung „Wärmeeffizienz“ von zusätzlich 25 % der Basisförderung muss das Mini-BHKW über einen serienmäßigen oder nachgerüsteten Brennwertwärmetauscher verfügen und die Heizungsanlage hydraulisch abgeglichen werden.
Bonusförderung Stromeffizienz: Bei Erfüllung der Anforderungen der Bonusförderung Stromeffizienz wird zusätzlich zur Basisförderung ein Bonus in Höhe von 60 % der Basisförderung gewährt. Die Bonusförderung Stromeffizienz wird für Mini-BHKW gewährt, deren elektrische Effizienz (Wirkungsgrad) besonders hoch ist. Die Mini-KWK-Richtlinie fordert dazu einen elektrischen Wirkungsgrad bei einer Leistung
- bis 4 kW von mehr als 31 %,
- über 4 kW bis 10 kW von mehr als 33 % und
- über 10 kW von mehr als 35 %.
Aktuell liegt der Großteil der herkömmlichen Mini-BHKW unter diesen Wirkungsgradwerten, kommen also nicht in den Genuß dieser Bonusförderung. Hauptnutznießer der Bonusförderung Stromeffizienz sind die innovativen Brennstoffzellen-BHKW. Hier möchte der Staat einen Anreiz schaffen, die Verbreitung der immer noch recht teuren Geräte zu forcieren.
Berechnungsbeispiel BAFA-Förderung: Die Basisförderung richtet sich nach der elektrischen Leistung des Mini-BHKW. Die Bonusförderungen erfolgen als prozentualer Aufschlag zur Basisförderung.
Je größer die Leistung der KWK-Anlage, desto weniger beträgt der Zuschuss je weitere kWel. Ein Mini-KWK mit 5,0 kWel erhält z.B. 1.900 Euro (Leistungsstufe <= 1 kWel) + 3 x 300 Euro (Leistungsstufe >1 – <= 4 kWel)+ 1 x 100 Euro (Leistungsstufe > 4 – <= 10 kWel). Zu kompliziert? Keine Sorge! Da die Fördersätze in der Darstellung des BAFA ohne Tabellenkalkulationsprogramm kaum aussagekräftig sind, hat der BHKW-Prinz die Fördersätze in einer neuen Tabelle umgesetzt.
BAFA-Liste förderfähiger Anlagen
Ein weitere Fördervoraussetzung für den BAFA-Zuschuss ist, dass die Mini- und Mikro-BHKWs in der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA enthalten sind.
Ständig aktualisiert: Hersteller, die sich mit ihren BHKW für die BAFA-Liste zertifizieren lassen wollen, mussten den Stichtag 15. Februar beachten. Wer bis zu diesem Datum seine Anmeldung im BAFA eingereicht hatte, konnte auf die Aufnahme seiner BHKW in der ersten Version der BAFA-Liste hoffen. Die erste Liste vom 19.03.2012 enthielt 35 BHKW. Nur eine Woche später wurde bereits ein Update herausgebracht mit bereits 44 Geräten. Die Liste wird seither kontinuierlich ergänzt. Ausschließlich KWK-Anlagen, die förmlich durch das BAFA mittels Bescheid anerkannt worden sind, werden in der Liste der förderfähigen KWK-Anlagen veröffentlicht.
Liste im Internet abrufbar: Die Liste der förderfähigen KWK-Anlagen enthält neben den Herstellerangaben, die Emissionswerte, die erzielbare Primärenergieeinsparung, den Gesamtnutzungsgrad sowie den genauen Förderbetrag für jede Anlage. Die Liste wird auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht.
Voraussetzungen für BAFA-Förderung
Voraussetzungen im Überblick: Gegenüber dem alten BAFA-Investitionszuschuss hat sich einiges geändert. Die wichtigsten Voraussetzungen, um den BAFA-Zuschuss zu erhalten im Überblick:
- Max. 20 kWel: Die elektrische Leistung des Mini-BHKW darf 20 kW nicht überschreiten.
- Bestandsbauten: nur der Einbau in bestehende Immobilien (Bauantrag vor dem 1. Januar 2009) wird gefördert, bei neuen Immobilien gibt es keinen Zuschuss.
- Wartungsvertrag: Die KWK-Anlage muss im Rahmen eines Wartungsvertrages betreut werden (turnusmäßige Überprüfung der Anlage, einschließlich Reparaturen und Betriebsstoffe).
- Energiezähler: zur Bestimmung der Strom- und Wärmeerzeugung muss eine Energiezähler verbaut sein.
- Wärmespeicher: Ein ausreichend dimensionierter Pufferspeicher mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh pro installierte kWth (jedoch mindestens 6,9 kWh bzw. 300 l); s. dazu die u.a. Tabelle.
- BAFA Anlagen-Liste: gefördert werden nur Mini- und Mikro-BHKW, die in der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA enthalten sind.
- Mehr Intelligenz für größere Anlagen: BHKWs ab 3 kWel müssen über eine Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements sowie ein Messsystems zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter)verfügen; zudem ist eine definierten Schnittstelle für eine externe Leistungsvorgabe notwendig.
- Keine Eigenbau-/Prototypen-BHKW: Durch die Beschränkung auf Anlagen, die in der BAFA-Liste aufgeführt werden, sind Prototypen (weniger als 4 Exemplare) und Eigenbau-BHKW grundsätzlich nicht förderfähig.
- Kein Einsatz in Fernwärme-Gebieten: Wer mit seiner Immobilie in der Nähe eines Heiz(kraft)werkes mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegt, kann keine Förderung erhalten.
- Min. 7 Jahre: Die KWK-Anlage muss mindestens sieben Jahre betrieben werden, ansonsten muss zurückgezahlt werden.
- Teilnahme am Monitoring: innerhalb der Mindestlaufzeit der KWK-Anlage verpflichtet sich der Antragsteller jährlich die Betriebsdaten (z. B. Brennstoffverbrauch, Stromerzeugung) dem BAFA zur Verfügung zu stellen. Die Daten dienen dazu, die Effekte der Maßnahme quantifizieren zu können. Dazu muss der Antragsteller auch verpflichtend eine E-Mail-Adresse haben!
Die Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Volltext als PDF-Dokument.
Das ist neu gegenüber der alten BAFA-Förderung
Gegenüber der alten Förderung hat sich einiges geändert. Vieles an der BAFA-Förderung wurde deutlich praxisorientierter ausgelegt. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Stromgeführte Anlagen erlaubt: nach der alten Förderung waren nur wärmegeführte Anlagen erlaubt. Das BHKW ist also nur dann angesprungen, wenn ein Bedarf an Wärme besteht. Mit der neuen Förderung sind jetzt auch stromgeführte BHKW förderfähig. Jetzt springt das BHKW also auch dann an, wenn Strom benötigt wird. Die Wärme wird dann in den bindend vorgeschriebenen Pufferspeicher abgegeben. Durch diese wichtige Änderung sind jetzt endlich Anlagen förderfähig, die in sog. Schwarmstrom-Konzepten (wie von Lichtblick vorgestellt) eingebunden sind. Zudem erhöht sich bei einer stromgeführten Anlage potenziell der Anteil des selbstverbrauchten Stroms. Eine nicht unerhebliche Größe in der individuellen Wirtschaftlichkeitsberechnung.
- Leistungsgrenze gesenkt: Während nach der alten Regelung Anlagen bis einschließlich 50 kWel gefördert wurden, sind jetzt nur noch BHKW bis maximal 20 kWel förderfähig. Dadurch fallen rund 15 ehemals geförderte BHKWs aus der Förderung heraus. Für die Masse der BHKW-Interessenten ist das aber irrelevant. Eine Anlage jenseits der 20 kWel leistet meist um die 40-50 kWth. Damit zielen diese BHKW eher auf Mehrfamilienhäuser, Gewerbebetriebe oder öffentliche Gebäude.
- Pufferspeicher vorgeschrieben: Dass ein Mini- bzw. Mikro-BHKW wirtschaftlich sinnvoll nur mit einem großzügig dimensionierten Pufferspeicher zu betreiben ist, gehört zum kleinen BHKW-Einmaleins. Allerdings wurde jetzt sowohl die Verwendung eines Speichers, als auch die Mindestdimensionierung in den Förderrichtlinien verankert.
- Anzahl Betriebsstunden nicht mehr entscheidend: Die Höhe des alten Zuschusses richtete sich einerseits nach der elektrischen Leistung der Anlage und andererseits nach Vollbenutzungsstunden (Vbh). Der maximale Zuschuss wurde nur dann bewilligt, wenn 5.000 Vollbenutzungsstunden erreicht wurden. Der neue BAFA-Zuschuss richtet sich nur noch nach der elektrischen Leistung des BHKW. Diese Regelung ist deutlich transparenter, als die alte, zweigeteilte Förder-Formel.
- Viel weniger Zuschuss: Insgesamt betrachtet, findet die KWK-Förderung auf einem deutlich niedrigeren Niveau statt. Kleines Beispiel: ein Mini-BHKW vom Schlage eines Senertec Dachs mit 5,5 kWel erhielt nach der alten Förderung bei 4.000 Betriebsstunden jährlich einen einmaligen Investitionszuschuss von 5.890,00 Euro. Hinzu kam ein Umweltbonus von rund 500 Euro. Dem steht nach der neuen Förderung ein einmaliger Zuschuss von gerade einmal 2.500 Euro gegenüber.
- Kein Umwelt-Bonus mehr: Die alte BAFA-Regelung sah für KWK-Anlagen mit besonders geringen Schadstoffemissionen einen Umwelt-Bonus vor. Diese Bonusförderung war dann das dritte Element, der Förderung – was der Transparenz nicht gerade förderlich war, da der Bonus je kWel gewährt wurde und dann auch noch gestaffelt war (bis 12 kW, größer 12 kW). Nach der neuen Regelung gibt es diesen Zuschuss nicht mehr.
Tabelle: Mindestanforderung Pufferspeicher
Pufferspeicher: Wärmespeicher gehören grundsätzlich zu einer KWK-Anlage. Der Pufferspeicher reduziert die Einschaltfrequenz des Mini-BHKW und sorgt mit seinem großen Wärmevorrat dafür, dass immer ausreichend Wärme für Heizung und Warmwasser zur Verfügung steht.
Voraussetzungen: Damit ein Wärmespeicher den Anforderungen der BAFA entspricht, wurden in den Vergaberichtlinien die folgenden – nicht ganz einfach zu verstehenden – Vorgaben definiert:
- Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh pro installierte kWth,
- jedoch mindestens 6,9 kWh bzw. mindestens 300l.
- Bei mehr als 29 kWth ist ein Wärmespeicher mit einem Energiegehalt von 46,5 kWh bzw. 1.600 l ausreichend.
Auch wenn es nicht explizit so definiert wurde, ist davon auszugehen, dass sie Wärme-Leistung von Zusatzbrennern bzw. separaten Spitzenlast-Heizkesseln (z.B. Vaillant Micro KWK mit integrierter Brennwert-Gastherme) nicht zur thermischen Leistung hinzugerechnet wird. Das würde ansonsten zu abstrus großen Pufferspeichern führen.
thermische BHKW-Leistung | Mindest-Energiegehalt Wärmespeicher | Mindestgröße Pufferspeicher (ca. Werte!) |
---|---|---|
1,0 kwth | 6,9 kWh | 300 l |
2,0 kwth | 6,9 kWh | 300 l |
3,0 kwth | 6,9 kWh | 300 l |
4,0 kwth | 6,9 kWh | 300 l |
5,0 kwth | 8,0 kWh | 350 l |
6,0 kwth | 9,6 kWh | 400 l |
7,0 kwth | 11,2 kWh | 450 l |
8,0 kwth | 12,8 kWh | 500 l |
9,0 kwth | 14,4 kWh | 550 l |
10,0 kwth | 16,0 kWh | 600 l |
11,0 kwth | 17,6 kWh | 650 l |
12,0 kwth | 19,2 kWh | 700 l |
13,0 kwth | 20,8 kWh | 750 l |
14,0 kwth | 22,4 kWh | 800 l |
15,0 kwth | 24,0 kWh | 850 l |
16,0 kwth | 25,6 kWh | 900 l |
17,0 kwth | 27,2 kWh | 950 l |
18,0 kwth | 28,8 kWh | 1.000 l |
19,0 kwth | 30,4 kWh | 1.050 l |
20,0 kwth | 32,0 kWh | 1.100 l |
21,0 kwth | 33,6 kWh | 1.150 l |
22,0 kwth | 35,2 kWh | 1.200 l |
23,0 kwth | 36,8 kWh | 1.250 l |
24,0 kwth | 38,4 kWh | 1.300 l |
25,0 kwth | 40,0 kWh | 1.350 l |
26,0 kwth | 41,6 kWh | 1.400 l |
27,0 kwth | 43,2 kWh | 1.450 l |
28,0 kwth | 44,8 kWh | 1.500 l |
29,0 kwth | 46,4 kWh | 1.550 l |
30,0 kwth | 46,5 kWh | 1.600 l |
Vorhandene Wärmespeicher: Ist bereits ein Wärmespeicher vorhanden, der die BAFA-Mindestkriterien erfüllt, jedoch älter als fünf Jahre ist, verringert sich der Anspruch auf die Fördersumme um 10 %.
Ab wann stellt wer, wie und wo den BAFA-Antrag?
Die Antragstellung ist seit dem 1. April 2012 möglich.
Erst beantragen, dann kaufen! Förderfähig sind nur KWK-Anlagen, bei denen das Vorhaben vor Antragstellung auf Förderung noch nicht begonnen worden ist. Die Anträge auf Förderung nach diesen Richtlinien sind vor „Vorhabensbeginn“ zu stellen. Als Vorhabensbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
Antragsberechtigt: Der Antrag kann eingereicht werden durch Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, auf dem die KWK-Anlage errichtet werden soll. Das können dann Privatpersonen, Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen sowie Energiedienstleistungsunternehmen (allerdings nur „im Auftrag“) sein. In der Regel ist es also der Besitzer des Mini-BHKW, der den Antrag einreicht.
Unter „Energiedienstleistungsunternehmen“ fallen Energieversorger (wie z.B. die Hamburger Lichtblick, die Berliner GASAG oder die badenova), aber auch Spezialisten, die sich auf die vollständige Umsetzung, Betreuung und den Betrieb von KWK-Anlagen spezialisiert haben – sog. Contractor.
Antrag herunterladen: Die vorgeschriebenen Vordrucke finden sich auf der Internetseite des BAFA oder können beim BAFA (Kontakt s.u.) angefordert werden.
Bewilligungsbehörde: Der Antrag ist einzureichen beim:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
– KWK –
Frankfurter Straße 29–35
65760 Eschborn
oder
Postfach 51 60
65726 Eschborn
Erreichbar ist die Behörde auch unter:
Telefon: (0 61 96) 90 87 98
Telefax: (0 61 96) 90 88 59
Internet: www.bafa.de
E-Mail: mini-kwk@bafa.bund.de
Erforderliche Unterlagen: Folgende Nachweise und Unterlagen sind zu erbringen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular,
- Nachweis über die geplante installierte elektrische und thermische Leistung,
- Angebot und Planungsdaten,
- ggf. weitere vom BAFA vorgeschriebene Unterlagen (z. B. Einverständniserklärung des Eigentümers).
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Die BAFA-Förderung ist ggf. nicht mit anderen Förderprogrammen kummulierbar. So wird zum Beispiel das MainKinzigGas-Förderprogramm (4.760 Euro für Anlagen bis 4 kW el) auf die BAFA-Förderung angerechnet. Für ein Gerät mit 1 kW el fällt dann die BAFA-Förderung komplett weg.
Werde ich mit dem Kauf einer Dachs-Anlage gleichzeitig Eigentümer, oder schreibt mir wieder irgend ein Multi vor, wann ich was von der erzeugten Energie ein zu speisen habe, damit er seine Energiespitzen abdecken kann ??
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Harder
Hallo Herr Harder,
natürlich werden Sie beim Kauf eines Mini-BHKW der Eigentümer. Und natürlich schreibt Ihnen in diesem Fall miemand vor, wann Sie was einspeisen.
Das Modell, von dem Sie reden nennt sich „Contracting“. Dabei bleibt die Anlage im Besitz des Contractors und er verkauft Ihnen zu einem definierten Preis Wärme und ggfls. auch Strom. Bekannt geworden ist es, weil der Stromanbieter „LichtBlick“, der übrigens kein Multi ist, mit dem SchwarmStrom-Kkonzept eine besondere Form des Contractings in die Öffentlichkeit gebracht hat. Er will durch „ferngesteuerte“ BHKWs zum Anbieter von Regelenergie werden. Das ist übrigens unter ökologischen Aspekten durchaus zu begrüßen.
LG – der BHKW-Prinz
Servus miteinander
Versuche verzweifelt eine alternative, zur konventionellen Ölbrenneranlage zu finden.
Einfamilienhaus 130qm Wohnfläche. teilsaniert.
Fenster und Türen Wärme vollverglasung keine Aussendämmung.
Speicher nicht ausgebaut.
Eingeschossig mit Keller.
6qm Warmwasswe solar auf dem Dach.
von September bis Ende Februar auf Ölheizung angewissen.
300 liter Solarspeicher mehr ist nicht drin wegen Raumhöhe.
Gasanschluss im Dorf nicht vorhanden und wird wahrscheinlich in naher
Zukunft auch nicht realisiert. Ohne Moos nichts los.
Wäre da ein Mikroheizkraftwerk eine Alternative
Danke für konstruktive Denkanstösse
Hallo,
wenn überhaupt, dann kommt für Sie vom Verbrauch her in der Tat nur die Klasse der Mikro-KWK Geräte in Betracht. Problem: hier gibt es keine Heizöl-BHKW. Hier gibt es (fast) nur Erdgas – das Sie nicht zur Verfügung haben. Das einzige Flüssiggas-Mikro-BHKW ist der WhisperGen. Somit sind wir schnell fertig 😉
LG – der BHKW-Prinz
Hallo, lohnt sich ein Micro BHKW (möglichst hoher Stromanteil) und was gibt der Markt z.Zt. her ?
Daten: Haus mit 3 Wohnungen 390 qm Fussbodenheizung und Innenschwimmbad mit 40 cbm Wasser.
Vorhandene Technik: Wärmepumpe Luft/Wasser Dimplex LI 16 AS Baujahr 2007 12,2 KW; Ölkessel 28 KW
Baujahr 2000; Solaranlage 15 qm Baujahr 1980 Ertrag ca. 3500 KWh p.a.; Kombi-
speicher 820 l Baujahr 2007
Verbrauchszahlen 2012: Heizung 3 Wohnungen 14126 KWh, Schwimmbad 21449 KWh, Warmwasser 4365 KWh = gesamt 39940 KWh. Davon Jan-April und Okt-Dez 35688 KWh.
Energieeisatz 2012: Heizstrom 10445 KWh + 904 l Heizöl, Schwimmbadstrom 4209 KWh, Strom für Wohnungen ca. 7000 KWh.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag, ich besitze ein Zweifamilienhaus, in dem ich meine Wohnung sowie mein Freiberuflerbüro habe. Momentan werden beide Etagen durch je einen Geyser beheizt und mit Warmwasser versorgt. Eine Therme ist technisch verbraucht und muß ausgetauscht werden, was ich dafür nutzen will, alles auf ein Micro-BHKW umzustellen. Der Verbrauch im Vorjahr betrug insgesamt rd. 6000 kw Strom und 4400 qm Gas. Lohnt sich für diese Größe ein Blockkraftwerk?
Hallo,
ich habe gerade ein altes Haus mit Baujahr 1934 gekauft. Da die Heizung ausgebaut ist, möchte ich gern BHKW zum Einsatz bringen. Die Wohnfläche beträgt ca. 270qm über 2 Etagen. Ein Vollkeller ist ca. 130qm und der Boden ebenfalls ca. 130qm groß.
Was würden Sie empfehlen, wenn ich plane eine Isolation auf dem Dachboden vorzunehmen (Kaltboden) und später einen Pool mit Wärme plane? Wir sind ein 4 köpfiger Haushalt und haben auf ca. 110 qm aktuell so ca. 120€ Gas und 100€ Strom im Monat an Kosten – auf diese große Wohnfläche verteilen sich nun anstatt der bisherigen 4 dann 7,5 Zimmer.
Besonders wichtig ist auch der preisliche Faktor.
Besten Dank für Ihre Meinung
L. Schirmer
Hallo,
gilt die Förderung der BAFA auch dann, wenn es sich bei dem Mini-BHKW um eine gebrauchte Anlage handelt, die ich erwerben möchte?
Höre gern.
M.Stern
Hallo Herr Stern,
@ „gilt die Förderung der BAFA auch dann, wenn es sich bei dem Mini-BHKW um eine gebrauchte Anlage handelt, die ich erwerben möchte?“: In den Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel Vom 17. Januar 2012 finden SDie unter „2.2 Gegenstand der Förderung“ den folgenden Satz:
Förderfähig ist die Neuerrichtung von KWK-Anlagen (inklusive der notwendigen Anlagenperipherie) im Leistungsbereich bis einschließlich 20 kWel in Bestandsbauten.
Und unter „5 Voraussetzungen für die Förderung von KWK-Anlagen“ steht dann noch einmal ganz klar:
Nicht gefördert werden:
1. Eigenbauanlagen und Prototypen (als Prototyp gelten grundsätzlich Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind),
2. gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlichen gebraucht erworbenen Anlagenteilen (ausgenommen sind Pufferspeicher)
Sorry, keine gebrauchten Anlagen.
LG – der BHKW-Prinz
„keine Förderung für gebrauchte BHKWs“
die Bundesregierung wird sich was überlegen müssen, wenn sie künftig den KWK-Anteil merklich erhöhen will!
Daß bei Mini-BHKWs wie dem Dachs die KWK-Vergütung nach 10 Jahren ausläuft, macht diesen danach im Weiterbetrieb unwirtschaftlich: Heizölpreis 80ct/Liter = 9Ct/kWh Energiekosten- Einspeisevergütung ohne KWK-Zuschlag nur noch ca 7Ct/kWh!- Also = minus-Geschäft!
Bei einem „Gerechten“ Einspeisetarif in Höhe von 12-13 CT/kWh könnten viele Anlagen wirtschaftlich weiter betrieben werden und somit helfen, die winterlichen Lastspitzen beim Strombedarf abzufangen.
Mit „gerecht“ meine ich den Bezug zu PV, die derzeit 1500-1600€/kWp kostet und obwohl sie im Winter kaum was bringt, noch 13Ct/kWh Einspeisevergütung erhält!
So wird Volksvermögen(btriebsfähige Anlagen nicht genutzt/verschrottet) unsinnig verschleudert!
Daß Herr Gabriel, Untersteller und Kollegen, sowie der ganze BAFA-Beamtenapparat das nicht kapieren, ist schon traurig und spricht nicht für deren „Weitblick“!
Andererseits zwingt dies BHKW-Hersteller, kleine Geräte mit automatischer, elektrischer Leistungsanpassung an den Tagesgang des Bedarfs zu entwickeln, da sich die Anlagen nur noch über die eingesparten Strombezugskosten überhaupt lohnen. Da werden die „Dachs“-Leute auch umdenken müssen- Schließlich haben die einen Betrieb mit gleitender Leistung generell abgelehnt“! M.E. ist der geringere Wirkungsgrad kein Argument gegen die erheblich geringere Einspeisevergütung, verglichen mit vermiedenem Strombezug!