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Alles über Mini-BHKW

KfW-Förderprogramme für Mini-BHKW in Wohngebäuden

Im Zusammenhang mit der Beschaffung eines Mini-BHKW stolpert der angehende BHKW-Betreiber immer wieder über die Förderprogramme der KfW. Auf den ersten Blick ist die Vielzahl der Programme sehr verwirrend. Der BHKW-Prinz stellt alle relevanten KfW-Förderprogramme in der Übersicht vor.

Wer ist die KfW? Warum fördert sie Mini-BHKW?

Bank ohne Filialen: Die KfW (ehemals Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine sog. „Förderbank“. Sie wurde 1948 als Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet und gehört heute der Bundesrepublik Deutschland (80 %) sowie den Bundesländern (20 %). Mit einer Bilanzsumme von über 450 Mrd. EUR ist sie eine der drei größten Banken Deutschlands. Die Bank ohne Filialen sieht sich als Förderbank von Bund und Ländern mit Schwerpunkt auf Umwelt- und Klimaschutz. Rund ein Drittel des Fördervolumens fließt in diesen Bereich.


Palette an Förderprogrammen: Die KfW ist unter anderem für die Durchführung von Förderprogrammen in Deutschland zuständig. Die KfW Förderbank bietet im Bereich Bauen, Wohnen und Energie sparen ein breites Spektrum an Förderprogrammen, die zur Finanzierung von Investitionen in Wohnimmobilien dienen. Wichtig: Die Bundesrepublik haftet für alle Verbindlichkeiten und Kredite der KfW.

Förderung von KWK: Sie möchten erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung oder zur Erzeugung von Wärme und Strom mittels KWK-Anlagen nutzen? Für solche Vorhaben stehen verschiedene Programme und -varianten zur Verfügung. Die Förderung hängt zum einen von der Größe und Art der Anlage ab und zum anderen davon, von wem der Antrag gestellt wird.

Hausbank hilft: Die Beantragung einer Finanzierung bei der KfW ist leichter, als man denkt. Die Hausbank hilft meist bei der Auswahl der passenden Finanzierungsangebote. Aber Achtung: Der Antrag der BHKW-Förderung ist vor der Investition in ein Blockheizkraftwerk zu stellen. Nach dem Kauf eines BHKW oder dem Baubeginn wird ein Antrag auf KfW Förderung nicht mehr angenommen.

Neues Logo der KfW nach dem Markenrelaunch 2012 – Bild: KfW

KfW-Förderprogramme „Kauf / Neubau“

Kredit-Programm 153: „Energieeffizient Bauen“

Die Programmnummer 153 ist eine extra Belohnung vom Bund für besonders energieeffiziente Wohngebäude.

Zielgruppe: Gefördert werden alle Bauherren oder Käufer von energetisch hochwertigen Wohngebäuden zur Selbstnutzung oder Vermietung

Das wird gefördert:

  • Der Bau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 70, 55, 40 bzw. eines vergleichbaren Passivhauses.
  • die Erweiterung bestehender Wohngebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten oder
  • der Umbau bisher nicht zum Wohnen genutzter Gebäude zu Wohngebäuden.

Die Konditionen:

  • Darlehenssumme: max. 50.000,- Euro pro Wohneinheit; Auszahlung zu 100%
  • Effektiver Jahreszins: 1,26%
  • Laufzeit: 4-10 Jahre, 11-20 Jahre oder 21-30 Jahre
  • Zinsbindung: 10 Jahre
  • Tilgungszuschuss: max. 5.000 Euro pro Wohneinheit; Die Gutschrift des Tilgungszuschusses erfolgt, nachdem ein Sachverständiger und die Hausbank den Effizienzstandard und die Baukosten des Neubaus bestätigt haben. Der Tilgungszuschuss reduziert die Darlehensschuld und führt zu einer Verkürzung der Darlehenslaufzeit.
  • Basis: gesamte Bauwerkskosten

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie kaufen oder zu bauen beginnen.

KfW-Förderprogramme „Sanierung“

Kredit-Programm 151: „Energieeffizient Sanieren – KfW-Effizienzhaus“

Für die Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus. Für alle, die Wohnraum sanieren und einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen.
Zielgruppe: Gefördert werden insbesondere Eigentümer einer Wohnimmobilie, egal ob Selbstnutzer oder Vermieter, sowie Ersterwerber von saniertem Wohnraum. Aber auch Mieter, die mit Zustimmung des Vermieters sanieren, können den Kredit beantragen.

Das wird gefördert: Energetische Modernisierungen, wie z.B. die Erneuerung der Heizung, an Wohngebäuden für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige vor dem 01.01.1995 gestellt wurde.

Die Konditionen:

  • Darlehenssumme: max. 75.000 Euro pro Wohneinheit; Auszahlung zu 100%
  • Effektiver Jahreszins: 1,00%
  • Laufzeit: 4-10 Jahre, 11-20 Jahre oder 21-30 Jahre
  • Zinsbindung: 10 Jahre
  • Tilgungszuschuss: max. 9.375 Euro bzw. max. 12,5% des Kreditbetrages. Die Höhe des Tilgungszuschusses richtet sich nach dem KfW-Effizienzhaus-Standard. Die Gutschrift des Tilgungszuschusses erfolgt, nachdem ein Sachverständiger und die Hausbank die Durchführung der Sanierung bestätigt haben. Der Tilgungszuschuss reduziert die Darlehensschuld und führt zu einer Verkürzung der Darlehenslaufzeit.

Kein Kredit ohne Energieberater: Die KfW besteht auf eine fachmännische Planung der energetischen Modernisierung durch einen qualifizierten Sachverständigen. Dieser sog. Energieberater plant gemeinsam mit dem Kreditnehmer die Sanierungsmaßnahme und bestätigt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gegenüber der KfW.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie kaufen oder sanieren.

Kredit-Programm 152: „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“

Für Teilsanierungen nach dem Baukasten-Prinzip.

Zielgruppe: Für alle, die Wohnraum mit einzelnen Maßnahmen energetisch sanieren wollen. Gefördert werden insbesondere Eigentümer einer Wohnimmobilie, egal ob Selbstnutzer oder Vermieter, sowie Ersterwerber von saniertem Wohnraum.

Das wird gefördert: Energetische Modernisierungen, wie z.B. die Erneuerung der Heizung, an Wohngebäuden für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige vor dem 01.01.1995 gestellt wurde.

Die Konditionen:

  • Darlehenssumme: max. 50.000 Euro pro Wohneinheit; Auszahlung zu 100%
  • Effektiver Jahreszins: 1,00%
  • Laufzeit: 4-10 Jahre, 11-20 Jahre oder 21-30 Jahre
  • Zinsbindung: 10 Jahre
  • Tilgungszuschuss: nein

Kein Kredit ohne Energieberater: Die KfW besteht auf eine fachmännische Planung der energetischen Modernisierung durch einen qualifizierten Sachverständigen. Dieser sog. Energieberater plant gemeinsam mit dem Kreditnehmer die Sanierungsmaßnahme und bestätigt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gegenüber der KfW.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie kaufen oder sanieren.

Zuschuss-Programm 430: „Energieeffizient Sanieren – Investititonszuschuss“

Der Extrazuschuss für Selbstfinanzierer.

Zielgruppe: Gefördert werden insbesondere Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung (Selbstnutzer und Vermieter), sowie Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung.

Das wird gefördert: Energetische Modernisierungen, wie z.B. die Erneuerung der Heizung, an Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.01.1995 gestellt wurde.

Die Konditionen: Die Höhe des Zuschusses ist von der Energieeffizienz des Wohnraums abhängig:

  • KfW-Effizienzhaus: max. 15.000 Euro bzw. max. 20% der förderfähigen Kosten
  • Einzelmaßnahme: max. 3.750 Euro bzw. 7,5% der förderfähigen Kosten

Kein Zuschuss ohne Energieberater: Die KfW besteht auf eine fachmännische Planung der energetischen Modernisierung durch einen qualifizierten Sachverständigen. Dieser sog. Energieberater plant gemeinsam mit dem Kreditnehmer die Sanierungsmaßnahme und bestätigt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gegenüber der KfW.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte direkt bei der KfW, bevor Sie kaufen bzw. mit der Sanierung beginnen.

Zuschuss-Programm 431: „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“

Wenn Sie sich fachmännischen Rat in Form einer qualifizierten Baubegleitung für die geplanten Sanierungsarbeiten holen, belohnt Sie die KfW mit einem Extrabonus!

Zielgruppe: Gefördert werden alle Eigentümer einer Wohnimmobilie, egal ob Selbstnutzer oder Vermieter, sowie die Mieter einer Wohnimmobilie.

Das wird gefördert: Die qualifizierte energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte nach dem Umbau direkt bei der KfW, spätestens bis 3 Monate nach Abschluss der Sanierung (Datum der Rechnungsstellung).

Die Konditionen:

  • Zuschuss: max. 4000 Euro bzw. max. 50% der Kosten für die Baubegleitung durch einen Sachverständigen.
  • Voraussetzung: Kombination des Programms mit dem Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ (151, 152) oder „Energieeffizient Sanieren – Zuschuss“ (430).



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3 Kommentare

  1. vor ein paar monaten habe ich eine immobilie gekauft
    15 mieteinheiten, alte heizung (1992), wärmebedarf 200.000 kWh

    gerne würde ich die heizung, die ja auch vom stand her veraltet ist, ersetzen durch ein bhkw.
    dazu benötige ich eine Beratung.

    können Sie mir da helfen?

    a.janning
    tel 0163.2109876

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