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BAFA-Förderung für Mini-KWK-Anlagen inkl. Tabelle

Das Bundesumweltministerium hat wieder Geld! Nachdem die Fördertöpfe für Mini-BHKW 2010 leer waren, besinnt man sich jetzt auf alte Tugenden und legt ein neues Förderprogramm auf. Die Mini-KWK-Förderung mit dem schönen Namen “Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel” wird wie gewohnt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert.

Der BHKW-Prinz übersetzt das Beamten-Deutsch und informiert über die wichtigsten Unterschiede gegenüber dem alten BAFA- Förderprogramm. Die gute Nachricht vorweg: Selbst für das kleinste Micro-BHKW gibt es auf jeden Fall 1.500 Euro.

Zielsetzung BAFA-Zuschuss

BAFA-Förderung für Mini-BHKW wieder da - Bild: Fotolia

25% KWK-Strom bis 2020: Die Bundesregierung hat sich in ihrem Energiekonzept anspruchsvolle klima- und energiepolitische Ziele gesetzt. Bis zum Jahr 2020 soll der Stromanteil von Anlagen, die das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) nutzen, 25 % erreichen.

BHKW bis 20kWel fördern: Um dieses Ziel zu erreichen, setzt man nicht nur auf große Kraftwerke, die außerhalb von Ballungsräumen oftmals keine Abnehmer für ihre Fernwärme finden. Einen wesentlichen Beitrag sollen kleine, dezentrale und flexibel einsetzbare KWK-Anlagen bis 20 kWel leisten. Um den Einsatz dieser hocheffizienten Mini- und Mikro-BHKW künftig voranzubringen werden (wieder) wirtschaftliche Anreize, sprich Zuschüsse gewährt.

Voraussetzungen für BAFA-Förderung

Voraussetzungen im Überblick: Gegenüber dem alten BAFA-Investitionszuschuss hat sich einiges geändert. Die wichtigsten Voraussetzungen, um den BAFA-Zuschuss zu erhalten im Überblick:

  • Max. 20 kWel: Die elektrische Leistung des Mini-BHKW darf 20 kW nicht überschreiten.
  • Bestandsbauten: nur der Einbau in bestehende Immobilien (Bauantrag vor dem 1. Januar 2009) wird gefördert, bei neuen Immobilien gibt es keinen Zuschuss.
  • Wartungsvertrag: Die KWK-Anlage muss im Rahmen eines Wartungsvertrages betreut werden (turnusmäßige Überprüfung der Anlage, einschließlich Reparaturen und Betriebsstoffe).
  • Energiezähler: zur Bestimmung der Strom- und Wärmeerzeugung muss eine Energiezähler verbaut sein.
  • Wärmespeicher: Ein ausreichend dimensionierter Pufferspeicher mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh pro installierte kWth (jedoch mindestens 6,9 kWh bzw. 300 l); s. dazu die u.a. Tabelle.
  • BAFA Anlagen-Liste: gefördert werden nur Mini- und Mikro-BHKW, die in der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA enthalten sind.
  • Mehr Intelligenz für größere Anlagen: BHKWs ab 3 kWel müssen über eine Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements sowie ein Messsystems zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter)verfügen; zudem ist eine definierten Schnittstelle für eine externe Leistungsvorgabe notwendig.
  • Keine Eigenbau-/Prototypen-BHKW: Durch die Beschränkung auf Anlagen, die in der BAFA-Liste aufgeführt werden, sind Prototypen (weniger als 4 Exemplare) und Eigenbau-BHKW grundsätzlich nicht förderfähig.
  • Kein Einsatz in Fernwärme-Gebieten: Wer mit seiner Immobilie in der Nähe eines Heiz(kraft)werkes mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegt, kann keine Förderung erhalten.
  • Min. 7 Jahre: Die KWK-Anlage muss mindestens sieben Jahre betrieben werden, ansonsten muss zurückgezahlt werden.
  • Teilnahme am Monitoring: innerhalb der Mindestlaufzeit der KWK-Anlage verpflichtet sich der Antragsteller jährlich die Betriebsdaten (z. B. Brennstoffverbrauch, Stromerzeugung) dem BAFA zur Verfügung zu stellen. Die Daten dienen dazu, die Effekte der Maßnahme quantifizieren zu können. Dazu muss der Antragsteller auch verpflichtend eine E-Mail-Adresse haben!

Die Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Volltext als PDF-Dokument.

Das ist neu gegenüber der alten BAFA-Förderung


Gegenüber der alten Förderung hat sich einiges geändert. Vieles an der BAFA-Förderung wurde deutlich praxisorientierter ausgelegt. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Stromgeführte Anlagen erlaubt: nach der alten Förderung waren nur wärmegeführte Anlagen erlaubt. Das BHKW ist also nur dann angesprungen, wenn ein Bedarf an Wärme besteht. Mit der neuen Förderung sind jetzt auch stromgeführte BHKW förderfähig. Jetzt springt das BHKW also auch dann an, wenn Strom benötigt wird. Die Wärme wird dann in den bindend vorgeschriebenen Pufferspeicher abgegeben. Durch diese wichtige Änderung sind jetzt endlich Anlagen förderfähig, die in sog. Schwarmstrom-Konzepten (wie von Lichtblick vorgestellt) eingebunden sind. Zudem erhöht sich bei einer stromgeführten Anlage potenziell der Anteil des selbstverbrauchten Stroms. Eine nicht unerhebliche Größe in der individuellen Wirtschaftlichkeitsberechnung.
  • Leistungsgrenze gesenkt: Während nach der alten Regelung Anlagen bis einschließlich 50 kWel gefördert wurden, sind jetzt nur noch BHKW bis maximal 20 kWel förderfähig. Dadurch fallen rund 15 ehemals geförderte BHKWs aus der Förderung heraus. Für die Masse der BHKW-Interessenten ist das aber irrelevant. Eine Anlage jenseits der 20 kWel leistet meist um die 40-50 kWth. Damit zielen diese BHKW eher auf Mehrfamilienhäuser, Gewerbebetriebe oder öffentliche Gebäude.
  • Pufferspeicher vorgeschrieben: Dass ein Mini- bzw. Mikro-BHKW wirtschaftlich sinnvoll nur mit einem großzügig dimensionierten Pufferspeicher zu betreiben ist, gehört zum kleinen BHKW-Einmaleins. Allerdings wurde jetzt sowohl die Verwendung eines Speichers, als auch die Mindestdimensionierung in den Förderrichtlinien verankert.
  • Anzahl Betriebsstunden nicht mehr entscheidend: Die Höhe des alten Zuschusses richtete sich einerseits nach der elektrischen Leistung der Anlage und andererseits nach Vollbenutzungsstunden (Vbh). Der maximale Zuschuss wurde nur dann bewilligt, wenn 5.000 Vollbenutzungsstunden erreicht wurden. Der neue BAFA-Zuschuss richtet sich nur noch nach der elektrischen Leistung des BHKW. Diese Regelung ist deutlich transparenter, als die alte, zweigeteilte Förder-Formel.
  • Viel weniger Zuschuss: Insgesamt betrachtet, findet die KWK-Förderung auf einem deutlich niedrigeren Niveau statt. Kleines Beispiel: ein Mini-BHKW vom Schlage eines Senertec Dachs mit 5,5 kWel erhielt nach der alten Förderung bei 4.000 Betriebsstunden jährlich einen einmaligen Investitionszuschuss von 5.890,00 Euro. Hinzu kam ein Umweltbonus von rund 500 Euro. Dem steht nach der neuen Förderung ein einmaliger Zuschuss von gerade einmal 2.500 Euro gegenüber.
  • Kein Umwelt-Bonus mehr: Die alte BAFA-Regelung sah für KWK-Anlagen mit besonders geringen Schadstoffemissionen einen Umwelt-Bonus vor. Diese Bonusförderung war dann das dritte Element, der Förderung – was der Transparenz nicht gerade förderlich war, da der Bonus je kWel gewährt wurde und dann auch noch gestaffelt war (bis 12 kW, größer 12 kW). Nach der neuen Regelung gibt es diesen Zuschuss nicht mehr.

Tabelle: Wie hoch ist die BAFA-Förderung?

“Kumulierbare” Förderung: Die BAFA-Förderung kann ohne weiteres mit anderen Förderungen kombiniert werden, allerdings müssen andere Zuschüsse (die EEG-Vergütung gehört nicht dazu) z.B. des jeweiligen Bundeslandes oder des Energieversorgers im Antrag angegeben werden. Degression: Die Fördersätze gelten zunächst für 2012 und 2013. Ab dem 1. Januar 2014 sinken die Zuschüsse jährlich um 5 %.

Leistung Min [kWel]Leistung Max. [kWel]Förderbetrag
(kumuliert über die Leistungsstufen
> 0<= 11.500 € / kWel
> 1<= 4300 € / kWel
> 4<= 10100 € / kWel
> 10<= 2050 € / kWel
Berechnungsbeispiel: Der Förderbetrag richtet sich nach der elektrischen Leistung des Mini-BHKW. Je größer die Leistung der KWK-Anlage, desto weniger beträgt der Zuschuss je weitere kWel. Ein Mini-KWK mit 5,0 kWel erhält z.B. 1.500 Euro (Leistungsstufe <= 1 kWel) + 3 x 300 Euro (Leistungsstufe >1 – <= 4 kWel)+ 1 x 100 Euro (Leistungsstufe > 4 – <= 10 kWel). Zu kompliziert? Keine Sorge! Da die Fördersätze in der Darstellung des BAFA ohne Tabellenkalkulationsprogramm kaum aussagekräftig sind, hat der BHKW-Prinz die Fördersätze in einer neuen Tabelle umgesetzt.
elektrische
BHKW-Leistung
typische BHKWs
(Achtung: noch nicht alle in der BAFA-Liste)
BAFA-
Förderbetrag
1,0 kWelVaillant ecoPOWER 1.0,
Brötje EcoGen WGS 20.1 Stirling,
Dachs Stirling SE,
Remeha eVita 25s + 28c Stirling,
WhisperGen Stirling
Viessmann Vitotwin 300-W Stirling
1.500 €
1,5 kWelBlueGen Brennstoffzelle1.650 €
2,0 kWel1.800 €
2,5 kWel1.900 €
3,0 kWelVaillant ecopower e3.02.100 €
3,5 kWelProenvis primus 1.4 N / 1.4 L2.200 €
4,0 kWelKirsch HomeEnergy L 4.122.400 €
4,5 kWelVaillant ecopower e4.72.450 €
5,0 kWelneoTower 5.02.500 €
5,5 kWelSenerTec Dachs HKA G 5.5 / HKA F 5.52.550 €
6,0 kWel2.600 €
6,5 kWelGreen energy solutions green one / two2.650 €
7,0 kWelRape Energy DAR 7500
neoTower 7.2
2.700 €
7,5 kWelGiese Energator GB 7,5-15,
KW Energie Technik KWE 7,5G-3 AP / SPN
2.750 €
8,0 kWelKW Energie Technik KWE 8P-3 AP
ETZ Muscetier NG10
2.800 €
8,5 kWel2.850 €
9,0 kWelCleanergy C9G Stirling2.900 €
9,5 kWel2.950 €
10,0 kWel3.000 €
10,5 kWel3.025 €
11,0 kWelneoTower 11.03.050 €
11,5 kWel3.075 €
12,0 kWelSimple-Energie SE-12/283.100 €
12,5 kWel3.125 €
13,0 kWel3.150 €
13,5 kWel3.175 €
14,0 kWelSteinecke elcon 15
3.200 €
14,5 kWel3.225 €
15,0 kWelEC Power XRGI 15G-TO
ETZ Muscetier NG15
3.250 €
15,5 kWel3.275 €
16,0 kWelKraftWerK Mephisto G16+3.300 €
16,5 kWel3.325 €
17,0 kWel3.350 €
17,5 kWel3.375 €
18,0 kWelViessmann Vitobloc 200 EM-18/363.400 €
18,5 kWel3.425 €
19,0 kWelVW-BHKW EcoBlue 2.0 (LichtBlick)3.450 €
19,5 kWel3.475 €
20,0 kWelKraftWerK Mephisto G20+,
Cogenon CO 20 PT
Buderus Loganova EN20
3.500 €

BAFA-Liste förderfähiger Anlagen

Ein weitere Fördervoraussetzung für den BAFA-Zuschuss ist, dass die Mini- und Mikro-BHKWs in der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA enthalten sind. Ständig aktualisiert: Hersteller, die sich mit ihren BHKW für die BAFA-Liste zertifizieren lassen wollen, mussten den Stichtag 15. Februar beachten. Wer bis zu diesem Datum seine Anmeldung im BAFA eingereicht hatte, konnte auf die Aufnahme seiner BHKW in der ersten Version der BAFA-Liste hoffen. Die erste Liste vom 19.03.2012 enthielt 35 BHKW. Nur eine Woche später wurde bereits ein Update herausgebracht mit bereits 44 Geräten. Die Liste wird seither kontinuierlich ergänzt. Ausschließlich KWK-Anlagen, die förmlich durch das BAFA mittels Bescheid anerkannt worden sind, werden in der Liste der förderfähigen KWK-Anlagen veröffentlicht. Liste im Internet abrufbar: Die Liste der förderfähigen KWK-Anlagen enthält neben den Herstellerangaben, die Emissionswerte, die erzielbare Primärenergieeinsparung, den Gesamtnutzungsgrad sowie den genauen Förderbetrag für jede Anlage. Die Liste wird auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht.

Tabelle: Mindestanforderung Pufferspeicher

Pufferspeicher: Wärmespeicher gehören grundsätzlich zu einer KWK-Anlage. Der Pufferspeicher reduziert die Einschaltfrequenz des Mini-BHKW und sorgt mit seinem großen Wärmevorrat dafür, dass immer ausreichend Wärme für Heizung und Warmwasser zur Verfügung steht. Voraussetzungen: Damit ein Wärmespeicher den Anforderungen der BAFA entspricht, wurden in den Vergaberichtlinien die folgenden – nicht ganz einfach zu verstehenden – Vorgaben definiert:

  • Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh pro installierte kWth,
  • jedoch mindestens 6,9 kWh bzw. mindestens 300l.
  • Bei mehr als 29 kWth ist ein Wärmespeicher mit einem Energiegehalt von 46,5 kWh bzw. 1.600 l ausreichend.

Auch wenn es nicht explizit so definiert wurde, ist davon auszugehen, dass sie Wärme-Leistung von Zusatzbrennern bzw. separaten Spitzenlast-Heizkesseln (z.B. Vaillant Micro KWK mit integrierter Brennwert-Gastherme) nicht zur thermischen Leistung hinzugerechnet wird. Das würde ansonsten zu abstrus großen Pufferspeichern führen.

thermische
BHKW-Leistung
Mindest-Energiegehalt
Wärmespeicher
Mindestgröße Pufferspeicher
(ca. Werte!)
1,0 kwth6,9 kWh300 l
2,0 kwth6,9 kWh300 l
3,0 kwth6,9 kWh300 l
4,0 kwth6,9 kWh300 l
5,0 kwth8,0 kWh350 l
6,0 kwth9,6 kWh400 l
7,0 kwth11,2 kWh450 l
8,0 kwth12,8 kWh500 l
9,0 kwth14,4 kWh550 l
10,0 kwth16,0 kWh600 l
11,0 kwth17,6 kWh650 l
12,0 kwth19,2 kWh700 l
13,0 kwth20,8 kWh750 l
14,0 kwth22,4 kWh800 l
15,0 kwth24,0 kWh850 l
16,0 kwth25,6 kWh900 l
17,0 kwth27,2 kWh950 l
18,0 kwth28,8 kWh1.000 l
19,0 kwth30,4 kWh1.050 l
20,0 kwth32,0 kWh1.100 l
21,0 kwth33,6 kWh1.150 l
22,0 kwth35,2 kWh1.200 l
23,0 kwth36,8 kWh1.250 l
24,0 kwth38,4 kWh1.300 l
25,0 kwth40,0 kWh1.350 l
26,0 kwth41,6 kWh1.400 l
27,0 kwth43,2 kWh1.450 l
28,0 kwth44,8 kWh1.500 l
29,0 kwth46,4 kWh1.550 l
30,0 kwth46,5 kWh1.600 l
Vorhandene Wärmespeicher: Ist bereits ein Wärmespeicher vorhanden, der die BAFA-Mindestkriterien erfüllt, jedoch älter als fünf Jahre ist, verringert sich der Anspruch auf die Fördersumme um 10 %.

Ab wann stellt wer, wie und wo den BAFA-Antrag?

Die Antragstellung ist seit dem 1. April 2012 möglich.


Erst beantragen, dann kaufen! Förderfähig sind nur KWK-Anlagen, bei denen das Vorhaben vor Antragstellung auf Förderung noch nicht begonnen worden ist. Die Anträge auf Förderung nach diesen Richtlinien sind vor “Vorhabensbeginn” zu stellen. Als Vorhabensbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.

Antragsberechtigt: Der Antrag kann eingereicht werden durch Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, auf dem die KWK-Anlage errichtet werden soll. Das können dann Privatpersonen, Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen sowie Energiedienstleistungsunternehmen (allerdings nur “im Auftrag”) sein. In der Regel ist es also der Besitzer des Mini-BHKW, der den Antrag einreicht.

Unter “Energiedienstleistungsunternehmen” fallen Energieversorger (wie z.B. die Hamburger Lichtblick, die Berliner GASAG oder die badenova), aber auch Spezialisten, die sich auf die vollständige Umsetzung, Betreuung und den Betrieb von KWK-Anlagen spezialisiert haben – sog. Contractor.

Antrag herunterladen: Die vorgeschriebenen Vordrucke finden sich auf der Internetseite des BAFA oder können beim BAFA (Kontakt s.u.) angefordert werden.

Bewilligungsbehörde: Der Antrag ist einzureichen beim:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
– KWK –
Frankfurter Straße 29–35
65760 Eschborn

oder

Postfach 51 60
65726 Eschborn

Erreichbar ist die Behörde auch unter:

Telefon: (0 61 96) 90 87 98
Telefax: (0 61 96) 90 88 59
Internet: www.bafa.de
E-Mail: mini-kwk@bafa.bund.de

Erforderliche Unterlagen: Folgende Nachweise und Unterlagen sind zu erbringen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular,
  • Nachweis über die geplante installierte elektrische und thermische Leistung,
  • Angebot und Planungsdaten,
  • ggf. weitere vom BAFA vorgeschriebene Unterlagen (z. B. Einverständniserklärung des Eigentümers).

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3 Kommentare

  1. Die BAFA-Förderung ist ggf. nicht mit anderen Förderprogrammen kummulierbar. So wird zum Beispiel das MainKinzigGas-Förderprogramm (4.760 Euro für Anlagen bis 4 kW el) auf die BAFA-Förderung angerechnet. Für ein Gerät mit 1 kW el fällt dann die BAFA-Förderung komplett weg.

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