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Neues KWK-Gesetz erfordert separaten KWK-Stromzähler

Am 1. Januar 2009 ist das novellierte KWK-Gesetz (KWKG 2009) in Kraft getreten. Welche Auswirkungen diese Überarbeitung für die Betreiber von Mini-BHKW hat, erklärt der BHKW-Prinz:

Das Vergütungssystem

Die Vergütung setzt sich auch weiterhin aus den drei Komponenten zusammen:

  • KWK-Zuschlag: 5,11 Cent/kWh
  • üblicher Preis: zurzeit 6,80 Cent/kWh
  • vermiedene Netzentgelte: zirka 0,04 bis 2,00 Ct/kWh


NEU: selbst genutzter Strom wird vergütet

Bisher wurde nur der eingespeiste KWK-Strom mit dem KWK-Zuschlag von 5,11 Cent je Kilowattstunde für zehn Jahre vergütet. Seit dem 1. Januar wird auch der selbst genutzte KWK-Strom vergütet! Dies gilt auch für Strom Anlagen, die zwischen dem 1. April 2002 und dem 1. Januar 2009 in Betrieb gegangen sind. Voraussetzung für die Vergütung des selbst genutzten KWK-Stroms ist ein Stromzähler, der den gesamten Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung zählt – und nicht wie bisher nur den eingespeisten Strom.

NEU: Betrieb mehrerer Mini-BHKW

Bisher galt das Inbetriebnahmedatum der ersten KWK-Anlage auch als Datum der Inbetriebnahme für weitere, zusätzliche Mini-BHKW. Der Förderzeitraum von zehn Jahren für die erweiterte Anlage wurde um die Betriebsjahre der ersten Anlage gekürzt. In Zukunft wird jede Anlage als Einzelanlage betrachtet und durch Vergütung des KWK-Stroms gefördert, wenn die KWK-Anlagen nicht gleichzeitig in Betrieb gehen. Voraussetzung für die ge trennte Vergütung des KWK-Stroms ist ein separater KWK-Stromzähler für jedes Mini-BHKW.

NEU: KWK-Stromzähler

Zur Vergütung des selbst genutzten KWK-Stroms ist zusätzlich zum bereits installierten Einspeisezähler und Bezugszähler (in vielen Fällen auch als 2- oder 4-Quadrantenzähler ausgeführt) die Installation eines KWK-Stromzählers notwendig. Laut KWK-Gesetz dürfen die Betreiber diesen Zähler selbst installieren. Die KWK-Stromzähler müssen den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen. Mechanische Zähler mit Rücklaufsperre eignen sich besonders, da diese für 16 Jahre geeicht sind. Nach Meinung einiger Netzbetreiber müssen die Zähler entsprechend den „Technischen Anschlussbedingungen (TAB)“ eingebaut werden. Andere Netzbetreiber akzeptieren auch so genannte Hutschienenzähler, die in die Unterverteilung installiert werden. Wichtig: Der Montageort dieser Zähler muss mit dem jeweiligen Netzbetreiber geklärt werden. Die Installation führt der zugelassene Elektriker in Abstimmung mit dem Netzbetreiber durch.

Quelle: SenerTec

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1 Kommentar

  1. Seit dem 1. Januar wird auch der selbst genutzte KWK-Strom vergütet! ?
    Wo kann ich das beantragen oder wie viel cent€? Danke

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