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Alles über Mini-BHKW

Die Strom-Einspeisevergütung für Mini-BHKW

Basis: Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz

BHKW werden in Deutschland durch das zum 1.1.2009 frisch novellierte Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) gefördert. Jeder deutsche Stromnetzbetreiber ist verpflichtet, KWK-Anlagen (dazu gehören insbesondere  Mini-BHKW) an sein Stromnetz anzuschließen und den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom zu vergüten.

Zusammensetzung der Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung setzt sich zusammen aus:

  • Durchschnittspreis für Basislaststrom (Baseloadpreis) an der Leipziger Strombörse EEX
  • KWK-Zuschlag gemäß dem KWK-Gesetz sowie einem
  • Netzentgelt für die dezentrale Einspeisung.

Der Baseloadpreis


Jeder BHKW-Betreiber kann mit dem lokalen Stromnetzbetreiber einen Strompreis aushandeln. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, kann sich der BHKW-Betreiber aber immer auf das KWK-Gesetz (§ 4 Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht) berufen und seinen eingespeisten Strom mittels des “üblichen Preises” abrechnen. Nach Absatz (3) des KWKG gilt als üblicher Preis für KWK-Anlagen der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal. Die EEX weist auf Ihrer Website www.eex.com bereits auf der Startseite den “KWK-Index (Deutschland)” aus.

Für Q4/2011 liegt der Preis je Megawatt bei € 49,91, das entspricht 4,991 ct/kWh. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum eine Preissenkung von 3,1 Prozent! Nach sechs Quartalen, bei denen der Vorjahrespreis übertroffen wurde, müssen KWK-Anlagenbetreiber erstmals wieder eine leichte Senkung hinnehmen.

Quelle: BHKW-Prinz.de auf Basis EEX-Daten

 

Der KWK-Zuschlag

Das KWKG unterscheidet bei der Höhe des Zuschlags und der Dauer der Zahlung verschiedene Anlagetypen und Inbetriebnahmezeiträume. Für alle “Mini-BHKW-Neulinge” gilt eine vergleichsweise einfache Regel:

Seit dem 1. Januar 2009 erhalten Mini-BHKW einen KWK-Zuschlag in Höhe von 5,11 Cent/kWh. Dieser Zuschlag gilt unabhängig davon, ob der Strom selbst genutzt wird, oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Gewährt wird der  KWK-Zuschlag für einen Zeitraum von 10 Jahren ab Aufnahme des Dauerbetriebs des Mini-BHKW.

Ausbezahlt wird dieser Zuschlag wie die Einspeisevergütung vom örtlichen Stromnetzbetreiber. Voraussetzung dafür ist, dass das Mini BHKW unverzüglich beim BAFA angemeldet wird und dort eine Anlagennummer erhält. Die kostenpflichtige Bescheinigung (75,00 €) muss unverzüglich dem zuständigen Stromnetzbetreiber übergeben werden. Erst dann hat man einen Rechtsanspruch auf den KWK-Zuschlag.

Die Regelungen für größere BHKW mit mehr als 50 kW elektrischer Leistung, sowie ältere bzw. modernisierte KWK-Anlagen finden sich im novellierten KWK-Gesetz.

KWK-Bonus “Biomasse”

Einige Mini-BHKW können mit Biomasse betrieben werden (z.B. Sunmachine Pellet-BHKW). Mit Biomasse als Rohstoff erzeugter KWK-Strom, der im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in das Stromnetz eingespeist wird, wird nach den Regeln des EEG mit einem zusätzlichen Bonus von 2,0 Ct/kWh vergütet (KWK-Bonus des EEG).

Seit dem 1. Januar 2009 können Biomasse-KWK-Anlagen nach dem neuen EEG 2009 gemäß “§ 27 Biomasse” sogar einen KWK-Bonus in Höhe von 3,0 Ct/kWh erhalten. Betreiber von Mini BHKW, die für ihre Bestandsanlage den erhöhten KWK-Bonus erhalten wollen, müssen über “das Vorliegen einer förderungsfähigen Wärmenutzung” den Nachweis durch ein Gutachten eines Umweltgutachters erbringen. Ist dieses Gutachten einem Betreiber zu aufwändig/kostspielig, kann er weiterhin den reduzierten KWK-Bonus von 2,0 Ct/kWh geltend machen.

Erstattung vermiedener Netznutzungsentgelte (VNNE)


Vermiedene Netznutzungsentgelte (VNNE) ist die Vergütung der Kosten die nicht entstehen, weil Mini BHKW ihren Strom dezentral in das Niederspannungsnetz einspeisen. Ihr Strom muss nicht vom Hochspannungsnetz stufenweise herunter transformiert werden, um dann auf der Niederspannungsebene zu den Gebäuden zu gelangen um dort verbraucht zu werden.
Der Anspruch von Mini BHKW-Betreibern auf Zahlung eines Entgelts für vermiedene Netznutzung in § 24 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gesetzlich festgeschrieben. Dort heißt es allerdings nur “wobei bei Einspeisungen von Elektrizität aus dezentralen Erzeugungsanlagen auch eine Erstattung eingesparter Entgelte für den Netzzugang in den vorgelagerten Netzebenen vorzusehen ist.” Die Berechnung erfolgt gemäß einer weiteren Verordnung, der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Leider hat der Gesetzgeber noch keine für Mini BHKW festgesetzte Vergütung beschlossen. Die vermiedenen Netznutzungsentgelte müssen derzeit recht komplex berechnet werden und sind immer wieder Anlass für Streitigkeiten. Eine Möglichkeit ist, die Netzkosten in Rechnung zu stellen, die der lokale Grundversorger als “vorgelagerte Netzkosten” bezeichnet (Homepage/Stromrechnung des Stromanbieters durchsuchen). In der Praxis werden 0,4-1,5 Ct/kWh an vermiedenen Netznutzungsentgelten vergütet.

Beispielrechnung

Die Einspeisevergütung für ein nach dem 1.1.2009 installiertes Mini-BHKW errechnet sich für das 4. Quartal 2009 wie folgt:

Maximale EinspeisevergütungMinimale Einspeisevergütung
Baseload-Preis 3. Quartal3,70 Ct/kWh3,70 Ct/kWh
KWK Zuschlag5,11 Ct/kWh5,11 Ct/kWh
KWK Bonus “Biomasse”3,00 Ct/kWh-
vermiedene Netznutzungsentgelte VNNE
(regional unterschiedlich)
1,50 Ct/kWh0,50 Ct/kWh
Summe13,31 Ct/kWh9,31 Ct/kWh

Diese beiden Beispielrechnungen zeigen leicht, dass die beste Kilowattstunde die ist, die der BHKW-Betreiber selbst verbraucht. Denn dann sieht die Rechnung wie folgt aus:

  • ca. 16, 81 Ct/kWh (brutto 20,00 Ct/kWh) vermiedene Ausgabe für zugekauften Strom
  • 5,11 Ct/kWh KWK-Zuschlag (gilt auch für selbstgenutzten Strom)

Summe: ca. 21,92 Ct/kWh.

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2 Kommentare

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    können Sie mir bitte mitteilen :

    aus einem qm. C 30 Erdgas kommen wieviel KW Stromerzeugung (minnimal-maximal)
    und aus
    C30 Erdgas/LPGFlüssiggas? – StromKW ?
    Propangas?
    C30 Biogas?
    C65 Biogas?
    C200 Erdgas

    Strom produziert durch den Einsatz eines Gasmotors(zum Beispiel VW Motor)
    und
    einer Mikrogasturbine?
    Gibt es einen optimalen Motor zur Produktion von Strom zum Einspeisen ins Netz aus Gas?

    Schon jetzt herzlichen Dank für Ihre Antwort!

  2. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich möchte Sie bitten Ihre Seite in Bezug auf den “Biomasse”-Bonus zu überarbeiten. Ihre Darstellung in der Beispielrechnung ist falsch. Es besteht entweder die Möglichkeit den ausgespeisten Strom aus einem BHKW nach dem KWK-Gesetz zu vergüten (Baseload, KWK-Vergütung, vermiedene Netznutzung) oder nach dem EEG. Nach dem EEG 2009 gibt es einen KWK-Zuschlag, wobei nach dem EEG 2012 die KWK-Nutzung sowieso vorgeschrieben ist. Eine Mischung aus beiden Vergütungsformen wurde vom Gesetzgeber ausgeschlossen.

    @Herr Neisse: Die Stromproduktion aus einem BHKW kann nicht pauschal beantwortet werden. Das hängt jeweils vom Hersteller ab. Der elektr. Wirkungsgrad beim Erdgas-BHKW liegt im Durchschitt bei 30% bis 40% vom Heizwert des Erdgases. Wichtig! Die Auslegung erfolgt beim BHKW klassischerweise wärmegfeführt. Wenn Sie sich ein BHKW einbauen wollen, holen Sie sich Hilfe bei einem Fachplaner oder einen Heizungsinstallateur der sich auf BHKW spezialisert hat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nils Bartsch

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