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BAFA Investitionszuschuss für Mini-BHKW

logoDie BMU-Klimaschutzinitiative fördert(e) den stärkeren Einsatz von Mini-KWK-Anlagen durch Zuschüsse zu Investitionen in Neuanlagen mit einer Leistung bis maximal 50 kWel.

ACHTUNG: Dieser Artikel befasst sich mit der alten BAFA-Förderung. Zur aktuellen BAFA-Förderung gehts hier.

Die Fördertöpfe waren allerdings schnell leer. Auf der Seite des BAFA hieß es dazu:
„Die starke Nachfrage hat jedoch gemeinsam mit der Parlamentsentscheidung zum Haushalt 2010 (Kürzung und teilweise Sperrung der Haushaltsmittel des BMU) dazu geführt, dass im Jahr 2010 keine weiteren Mittel mehr verfügbar sind. Schon mit den bewilligten Anträgen wird das im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU verfügbare Budget für das Jahr 2010 voll ausgeschöpft. Für weitere Bewilligungen zu Mini-KWK-Anträgen stehen daher im Jahr 2010 leider keine Mittel zur Verfügung. Das Förderprogramm für Mini-KWK muss daher rückwirkend gestoppt werden. Rückwirkend heißt, dass Anträge, die nach dem 01. August 2009 eingegangen sind, nicht mehr genehmigt werden können.“
In der Hoffnung, dass die Fördermaßnahmemittelfristig wieder eingesetzt wird, bleiben die Infos zur Förderung zunächst online:


Wie hoch war die Förderung?

Basisförderung: Die Höhe des Zuschusses richtete sich nach der max. elektrischen Leistung der Anlage und den geplanten Vollbenutzungsstunden (Vbh). Der max. Zuschuss wurde dann bewilligt, wenn die thermische Leistung der KWK-Anlage für einen Wärmebedarf von mindestens 5.000 Vollbenutzungsstunden ausgelegt war. Wurden diese 5.000 Vbh nicht erreicht, wurde der Zuschuss entsprechend anteilig gekürzt.

elektrische Leistung
(kWel)
Euro je kWel
addiert nach Leistungsstufe
0 < 41.550 €
4 < 6775 €
6 < 12250 €
12 < 25125 €
25 < 5050 €

Beispiel: Bei 20 kWel betrug der Zuschuss 10.250 € (4 x 1.550 € + 2 x 775 € + 6 x 250 € + 8 x 125 €) – allerdings nur bei 5.000 Vollbenutzungsstunden (Vbh) pro Jahr.

Wenn nur 2.500 Vbh erreicht wurden, reduziert sich die Einmalförderung auf die Hälfte und betrug dann entsprechend nur noch 5.125 Euro. Wem die Rechnerei zu aufwändig ist kann mit der folgenden Tabelle den Investitionszuschuss gemäß den veranschlagten Vollbenutzungsstunden sowie der Anlagenleistung bequem ablesen.

Investitionszuschuss nach Betriebsstunden und elektrischer Leistung

Die folgende Tabelle hilft, die alte Basisförderung je kWel zu ermitteln. Einfach die max. Leistung des Mini-BHKW heraussuchen und nach rechts den Zuschuss je nach Vbh ablesen.

Lesebeispiel:
Bei einer elektrischen Leistung (kWel) des Mini-BHKW von 5,0 kW und
3.500 Vollbenutzungsstunden (Vbh) bezuschusste das BAFA die Anlage einmalig mit 4.882,50 Euro.

kWel2.000 Vbh
(Ø 5,48/Tag)
2.500 Vbh
(Ø 6,85/Tag)
3.000 Vbh
(Ø 8,22/Tag)
3.500 Vbh
(Ø 9,59/Tag)
4.000 Vbh
(Ø 10,96/Tag)
4.500 Vbh
(Ø 12,33/Tag)
5.000 Vbh
(Ø 13,70/Tag)
1,0620,00 €775,00 €930,00 €1.085,00 €1.240,00 €1.395,00 €1.550,00 €
1,5930,00 €1.162,50 €1.395,00 €1.627,50 €1.860,00 €2.092,50 €2.325,00 €
2,01.240,00 €1.550,00 €1.860,00 €2.170,00 €2.480,00 €2.790,00 €3.100,00 €
2,51.550,00 €1.937,50 €2.325,00 €2.712,50 €3.100,00 €3.487,50 €3.875,00 €
3,01.860,00 €2.325,00 €2.790,00 €3.255,00 €3.720,00 €4.185,00 €4.650,00 €
3,52.170,00 €2.712,50 €3.255,00 €3.797,50 €4.340,00 €4.882,50 €5.425,00 €
4,02.480,00 €3.100,00 €3.720,00 €4.340,00 €4.960,00 €5.580,00 €6.200,00 €
4,52.635,00 €3.293,75 €3.952,50 €4.611,25 €5.270,00 €5.928,75 €6.587,50 €
5,02.790,00 €3.487,50 €4.185,00 €4.882,50 €5.580,00 €6.277,50 €6.975,00 €
5,52.945,00 €3.681,25 €4.417,50 €5.153,75 €5.890,00 €6.626,25 €7.362,50 €
6,03.100,00 €3.875,00 €4.650,00 €5.425,00 €6.200,00 €6.975,00 €7.750,00 €
6,53.150,00 €3.937,50 €4.725,00 €5.512,50 €6.300,00 €7.087,50 €7.875,00 €
7,03.200,00 €4.000,00 €4.800,00 €5.600,00 €6.400,00 €7.200,00 €8.000,00 €
7,53.250,00 €4.062,50 €4.875,00 €5.687,50 €6.500,00 €7.312,50 €8.125,00 €
8,03.300,00 €4.125,00 €4.950,00 €5.775,00 €6.600,00 €7.425,00 €8.250,00 €
8,53.350,00 €4.187,50 €5.025,00 €5.862,50 €6.700,00 €7.537,50 €8.375,00 €
9,03.400,00 €4.250,00 €5.100,00 €5.950,00 €6.800,00 €7.650,00 €8.500,00 €
9,53.450,00 €4.312,50 €5.175,00 €6.037,50 €6.900,00 €7.762,50 €8.625,00 €
10,03.500,00 €4.375,00 €5.250,00 €6.125,00 €7.000,00 €7.875,00 €8.750,00 €
10,53.550,00 €4.437,50 €5.325,00 €6.212,50 €7.100,00 €7.987,50 €8.875,00 €
11,03.600,00 €4.500,00 €5.400,00 €6.300,00 €7.200,00 €8.100,00 €9.000,00 €
11,53.650,00 €4.562,50 €5.475,00 €6.387,50 €7.300,00 €8.212,50 €9.125,00 €
12,03.700,00 €4.625,00 €5.550,00 €6.475,00 €7.400,00 €8.325,00 €9.250,00 €
12,53.725,00 €4.656,25 €5.587,50 €6.518,75 €7.450,00 €8.381,25 €9.312,50 €
13,03.750,00 €4.687,50 €5.625,00 €6.562,50 €7.500,00 €8.437,50 €9.375,00 €
13,53.775,00 €4.718,75 €5.662,50 €6.606,25 €7.550,00 €8.493,75 €9.437,50 €
14,03.800,00 €4.750,00 €5.700,00 €6.650,00 €7.600,00 €8.550,00 €9.500,00 €
14,53.825,00 €4.781,25 €5.737,50 €6.693,75 €7.650,00 €8.606,25 €9.562,50 €
15,03.850,00 €4.812,50 €5.775,00 €6.737,50 €7.700,00 €8.662,50 €9.625,00 €
15,53.875,00 €4.843,75 €5.812,50 €6.781,25 €7.750,00 €8.718,75 €9.687,50 €
16,03.900,00 €4.875,00 €5.850,00 €6.825,00 €7.800,00 €8.775,00 €9.750,00 €
16,53.925,00 €4.906,25 €5.887,50 €6.868,75 €7.850,00 €8.831,25 €9.812,50 €
17,03.950,00 €4.937,50 €5.925,00 €6.912,50 €7.900,00 €8.887,50 €9.875,00 €
17,53.975,00 €4.968,75 €5.962,50 €6.956,25 €7.950,00 €8.943,75 €9.937,50 €
18,04.000,00 €5.000,00 €6.000,00 €7.000,00 €8.000,00 €9.000,00 €10.000,00 €
18,54.025,00 €5.031,25 €6.037,50 €7.043,75 €8.050,00 €9.056,25 €10.062,50 €
19,04.050,00 €5.062,50 €6.075,00 €7.087,50 €8.100,00 €9.112,50 €10.125,00 €
19,54.075,00 €5.093,75 €6.112,50 €7.131,25 €8.150,00 €9.168,75 €10.187,50 €
20,04.100,00 €5.125,00 €6.150,00 €7.175,00 €8.200,00 €9.225,00 €10.250,00 €

Achtung: Anbieter von BHKW neigen dazu, in der Wirtschaftlichkeitsberechnungen gerne die Maximalförderung anzusetzen. Bei den Vollbenutzungsstunden empfiehlt es sich jedoch, eher konservativ zu rechnen. Mini-BHKW werden i.d.R. mit einem großen Pufferspeicher installiert. Ziel ist es, den Wärmebedarf und die Wärmeerzeugung so zu entkoppeln, dass die Taktzeiten des BHKW verringert werden. Wenn der Pufferspeicher geladen ist, schaltet das Mini-BHKW ab. Der Wärmebedarf wird dann aus dem Speicher gedeckt. Ebenso ist zu beachten, dass die Heizperiode in gut isolierten Gebäuden meist nur kurz ist. Wenn dann nicht tagtäglich große Mengen an Warmwasser benötigt werden, steht das Mini-BHKW insbesondere im Sommer die meiste Zeit still.

Umweltbonus / Bonusförderung

Zusätzlich erhielten KWK-Anlagen mit besonders geringen Schadstoffemissionen einen Umwelt-Bonus.
Mit Inkrafttreten der Richtlinie zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen am 01.07.2008 und deren Weitergeltung ab 01.01.2009 wurde die Neuerrichtung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 kW bezuschusst.

Die Schadstoffemissionen richten sich nach den Vorgaben der TA-Luft (weniger als 50 % NOx und CO) und können beim jeweiligen Gerätehersteller erfragt werden.

Leistung von kWEuro/kWel
addiert nach Leistungsstufe
0 < 12100 €
12 < 5050 €

Beispiel: Bei 20 kW beträgt der Bonus 1.600 Euro (12 x 100 + 8 x 50) – bei 5.000 Vollbenutzungsstunden pro Jahr.

Wie konnte man den Zuschussantrag stellen?

Der Zuschuss konnte seit 01.09.2008 nur beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden und zwar ausschließlich mit dem BAFA-Antragsformular.

Wann konnte man den Antrag stellen?

Erst planen, dann beantragen, dann bestellen! Förderfähig waren nur Maßnahmen, mit denen vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden war. Das bedeutet, dass der Auftrag für den Kauf oder die Installation einer KWK-Anlage erst erteilt werden durfte, nachdem der Zuschussantrag im BAFA eingegangen war. Als Nachweis erhilet man dann eine Eingangsbestätigung. Falls der Auftrag bereits vergeben oder die KWK-Anlage sogar schon installiert wurde, konnte kein Zuschuss mehr gewährt werden! Planungsleistungen sollten allerdings bereits vor der Antragstellung erbracht werden, denn mit dem Antrag waren dem BAFA auch fundierte Plandaten einzureichen.

Was waren die Anforderungen?

  • Leistungsbereich bis 50 kW elektrische Leistung (kWel)
  • Übertreffen der EU-Richtlinie für KWK-Kleinstanlagen:
    – mind. 10% Primärenergieeinsparung
    – mind. 80% Jahresnutzungsgrad
  • fabrikneu und serienmäßig
  • wärmegeführte Anlage (der Wärmebedarf und nicht der Strombedarf steuert die Betriebsweise der Anlage)
  • Vollwartungsvertrag vom Hersteller
  • integrierter Stromzähler
  • Einhaltung der jeweils gültigen TA-Luft
  • Kein Einsatz in Gebieten mit Fernwärmeversorgung überwiegend aus KWK-Anlagen

Welche Mini-BHKW wurden gefördert?

Ab dem 01.02.2009 konnten nur Anlagen gefördert werden, wenn dem BAFA die Bestätigung der Anforderungen durch einen unabhängigen Gutachter vorlag (Diese Bestätigungen sind dem BAFA von den Herstellern vorzulegen). Anlagentypen, die diese Anforderungen erfüllten, hat das BAFA in einer „Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen“ zusammengestellt. In dieser Aufstellung wird ebenfalls aufgelistet, welche Anlagen die Basisförderung erhalten und für welche Module noch der Umweltbonus zusätzlich gezahlt wird.

Bis wann musste das Mini-BHKW spätestens in Betrieb genommen werden?

Die KWK-Anlage musste spätestens drei Monate nach Erhalt des BAFA-Zuwendungsbescheides installiert und in Betrieb genommen werden. Mit dem Zuwendungsbescheid erhielt man das Formular für den Verwendungsnachweis. Dieses Formular war spätenstens zwei Wochen nach der Inbetriebnahme dem BAFA vorzulegen.

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3 Kommentare

  1. Schön zu hören, dass auf gesetzlicher Seite endlich mal was für KWK Anlagen und deren Förderung getan wird.

    Aber wenn ich solche Klauseln in den Förderbedingungen lese:
    „Vollwartungsvertrag vom Hersteller“

    Da kommt mir die Galle hoch. Dass solche Förderungen ohne Lobyismus nicht zustande kommen, ist mir klar, aber dass sich das korrupte Politikerpack für solchen Klauseln kaufen lässt, kann und will ich nicht glauben.
    Einen „Wartungsvertrag nach Herstellervorgaben“ mag ich noch akzeptieren, aber dass mir der Hersteller die gesamte Vergütung am ende wieder aus der Tasche zieht – Ne Danke!

    Euer Paule

    P.S: Ich stell mir gerade den Aufschrei vor: „Abwrackprämie nur bei Kundendienstvertrag vom Hersteller“
    Bäh!

  2. Wenn ich jetzt in einem Objekt 20 Kw eL unterbringe
    und mit zwei Generatoren nämlich mit 10 Kwel aus Erdgas und 10 Kwel Öl realisiere

    wird das dann wie eine oder wie zwei Anlagen gefördert?

  3. Die Formulierung in der Förderrichtlinie lautet „Die Basisfördersätze je installierter KWel“. Das würde ich so interpretieren, dass beide KWel addiert werden. Letztendlich ist aber die Auslegung der Bewilligungs-Behörde relevant. TIPP: anrufen! Tel (06196-908) 336

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