Die Strom-Einspeisevergütung für Mini-BHKW
Inhaltsübersicht:
Basis: Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz
BHKW werden in Deutschland durch das zum 1.1.2009 frisch novellierte Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) gefördert. Jeder deutsche Stromnetzbetreiber ist verpflichtet, KWK-Anlagen (dazu gehören insbesondere Mini-BHKW) an sein Stromnetz anzuschließen und den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom zu vergüten.
Zusammensetzung der Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung setzt sich zusammen aus:
- Durchschnittspreis für Basislaststrom (Baseloadpreis) an der Leipziger Strombörse EEX
- KWK-Zuschlag gemäß dem KWK-Gesetz sowie einem
- Netzentgelt für die dezentrale Einspeisung.
Der Baseloadpreis
„Üblicher Preis“: Jeder BHKW-Betreiber kann mit dem lokalen Stromnetzbetreiber einen Strompreis aushandeln. Kommt jedoch keine für beide Seiten zufriedenstellende Vereinbarung zustande, kann sich der BHKW-Betreiber aber immer auf das KWK-Gesetz (§ 4 Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht) berufen und seinen eingespeisten Strom mittels des „üblichen Preises“ abrechnen.
Quartalsweise: Nach Absatz (3) des KWKG gilt als üblicher Preis für KWK-Anlagen der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal. Die EEX weist auf Ihrer Website www.eex.com bereits auf der Startseite den „KWK-Index (Deutschland)“ aus.
Rechenbeispiel: Wer sich ein Dachs-BHKW von SenerTec in seinen Keller stellt und auf realistisch/optimistische 5.000 Vollbetriebsstunden im Jahr kommt, wird bei einer Eigenverbrauchsquote von 50% immer noch rund 13.700 kWh in das öffentliche Netz einspeisen müssen. Dafür erhielt er 2008 bei einem durchschnittlichen Baseload-Preis von ca. 6,5 ct/kWh immerhin rund 890 € Einspeisevergütung von seinem regionalen Netzbetreiber. 2012 gab es im Schnitt aber nur 4,3 ct/kWh. In diesem Jahr hätte der fiktive Dachs-Betreiber für die gleiche Menge eingespeisten Strom nur 590 € erhalten.
Für Q3/2013 liegt der Preis je Megawatt bei bescheidenen 38,76 €, das entspricht 3,876 ct/kWh. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum eine Preissenkung von 11 Prozent!
Der KWK-Zuschlag
Bei der Höhe und der Dauer der Zahlung des KWK-Zuschlags kommt es auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Mini-BHKW an:
- vor dem 19. Juli 2012: 5,11 Cent/kWh nach 30.ooo Vollbenutzungsstunden gibt es dann nur noch 1,5 Cent/kWh
- ab dem 19. Juli 2012: 5,41 Cent/kWh wahlweise über 30.000 Vollbenutzungsstunden (Vbh) oder 10 Jahre
Dieser Zuschlag gilt unabhängig davon, ob der Strom selbst genutzt wird, oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
Ausbezahlt wird dieser Zuschlag wie die Einspeisevergütung vom örtlichen Stromnetzbetreiber. Voraussetzung dafür ist, dass das Mini BHKW unverzüglich beim BAFA angemeldet wird und dort eine Anlagennummer erhält. Die kostenpflichtige Bescheinigung (75,00 €) muss unverzüglich dem zuständigen Stromnetzbetreiber übergeben werden. Erst dann hat man einen Rechtsanspruch auf den KWK-Zuschlag.
Die Regelungen für größere BHKW mit mehr als 50 kW elektrischer Leistung, sowie ältere bzw. modernisierte KWK-Anlagen finden sich im novellierten KWK-Gesetz.
KWK-Bonus „Biomasse“
Einige Mini-BHKW können mit Biomasse betrieben werden (z.B. Sunmachine Pellet-BHKW). Mit Biomasse als Rohstoff erzeugter KWK-Strom, der im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in das Stromnetz eingespeist wird, wird nach den Regeln des EEG mit einem zusätzlichen Bonus von 2,0 Ct/kWh vergütet (KWK-Bonus des EEG).
Seit dem 1. Januar 2009 können Biomasse-KWK-Anlagen nach dem neuen EEG 2009 gemäß „§ 27 Biomasse“ sogar einen KWK-Bonus in Höhe von 3,0 Ct/kWh erhalten. Betreiber von Mini BHKW, die für ihre Bestandsanlage den erhöhten KWK-Bonus erhalten wollen, müssen über „das Vorliegen einer förderungsfähigen Wärmenutzung“ den Nachweis durch ein Gutachten eines Umweltgutachters erbringen. Ist dieses Gutachten einem Betreiber zu aufwändig/kostspielig, kann er weiterhin den reduzierten KWK-Bonus von 2,0 Ct/kWh geltend machen.
Erstattung vermiedener Netznutzungsentgelte (VNNE)
Vermiedene Netznutzungsentgelte (VNNE) ist die Vergütung der Kosten die nicht entstehen, weil Mini BHKW ihren Strom dezentral in das Niederspannungsnetz einspeisen. Ihr Strom muss nicht vom Hochspannungsnetz stufenweise herunter transformiert werden, um dann auf der Niederspannungsebene zu den Gebäuden zu gelangen um dort verbraucht zu werden.
Der Anspruch von Mini BHKW-Betreibern auf Zahlung eines Entgelts für vermiedene Netznutzung in § 24 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gesetzlich festgeschrieben. Dort heißt es allerdings nur „wobei bei Einspeisungen von Elektrizität aus dezentralen Erzeugungsanlagen auch eine Erstattung eingesparter Entgelte für den Netzzugang in den vorgelagerten Netzebenen vorzusehen ist.“ Die Berechnung erfolgt gemäß einer weiteren Verordnung, der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Leider hat der Gesetzgeber noch keine für Mini BHKW festgesetzte Vergütung beschlossen. Die vermiedenen Netznutzungsentgelte müssen derzeit recht komplex berechnet werden und sind immer wieder Anlass für Streitigkeiten. Eine Möglichkeit ist, die Netzkosten in Rechnung zu stellen, die der lokale Grundversorger als „vorgelagerte Netzkosten“ bezeichnet (Homepage/Stromrechnung des Stromanbieters durchsuchen). In der Praxis werden 0,4-1,5 Ct/kWh an vermiedenen Netznutzungsentgelten vergütet.
Beispielrechnung
Die Einspeisevergütung für ein nach dem 1.1.2009 installiertes Mini-BHKW errechnet sich für das 4. Quartal 2009 wie folgt:
Maximale Einspeisevergütung | Minimale Einspeisevergütung | |
---|---|---|
Baseload-Preis 3. Quartal | 3,70 Ct/kWh | 3,70 Ct/kWh |
KWK Zuschlag | 5,41 Ct/kWh | 5,41 Ct/kWh |
KWK Bonus “Biomasse” | 3,00 Ct/kWh | - |
vermiedene Netznutzungsentgelte VNNE (regional unterschiedlich) | 1,50 Ct/kWh | 0,50 Ct/kWh |
Summe | 13,61 Ct/kWh | 9,61 Ct/kWh |
Diese beiden Beispielrechnungen zeigen leicht, dass die beste Kilowattstunde die ist, die der BHKW-Betreiber selbst verbraucht. Denn dann sieht die Rechnung wie folgt aus:
- ca. 16, 81 Ct/kWh (brutto 20,00 Ct/kWh) vermiedene Ausgabe für zugekauften Strom
- 5,41 Ct/kWh KWK-Zuschlag (gilt auch für selbstgenutzten Strom)
Summe: ca. 22,22 Ct/kWh.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
können Sie mir bitte mitteilen :
aus einem qm. C 30 Erdgas kommen wieviel KW Stromerzeugung (minnimal-maximal)
und aus
C30 Erdgas/LPGFlüssiggas? – StromKW ?
Propangas?
C30 Biogas?
C65 Biogas?
C200 Erdgas
Strom produziert durch den Einsatz eines Gasmotors(zum Beispiel VW Motor)
und
einer Mikrogasturbine?
Gibt es einen optimalen Motor zur Produktion von Strom zum Einspeisen ins Netz aus Gas?
Schon jetzt herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten Ihre Seite in Bezug auf den „Biomasse“-Bonus zu überarbeiten. Ihre Darstellung in der Beispielrechnung ist falsch. Es besteht entweder die Möglichkeit den ausgespeisten Strom aus einem BHKW nach dem KWK-Gesetz zu vergüten (Baseload, KWK-Vergütung, vermiedene Netznutzung) oder nach dem EEG. Nach dem EEG 2009 gibt es einen KWK-Zuschlag, wobei nach dem EEG 2012 die KWK-Nutzung sowieso vorgeschrieben ist. Eine Mischung aus beiden Vergütungsformen wurde vom Gesetzgeber ausgeschlossen.
@Herr Neisse: Die Stromproduktion aus einem BHKW kann nicht pauschal beantwortet werden. Das hängt jeweils vom Hersteller ab. Der elektr. Wirkungsgrad beim Erdgas-BHKW liegt im Durchschitt bei 30% bis 40% vom Heizwert des Erdgases. Wichtig! Die Auslegung erfolgt beim BHKW klassischerweise wärmegfeführt. Wenn Sie sich ein BHKW einbauen wollen, holen Sie sich Hilfe bei einem Fachplaner oder einen Heizungsinstallateur der sich auf BHKW spezialisert hat.
Mit freundlichen Grüßen
Nils Bartsch
Sehr geehrte Damen nund Herren,
leider bekommen wir – u. a. aufgrund der fehlerhaften Darstellung auf dieser Seite – immer wieder Wirtschaftlichkeitsberechnungen von Heizungstechnikern vorgelegt, die auf die Einspeisevergütung eines Erdgas-BHKWs noch den KWK-Bonus des EEG hinzu addieren.
Dies entspricht aber nicht den Tatsachen.
Es wäre sehr hilfreich, wenn dieser Fehler, wie von Herrn Bartsch bereits am 21.11.2011 angeregt, behoben werden würde.
Mit freundlichen Grüßen,
Markus Gailfuß
Guten Tag!
Wir kommen mit der Abrechnung über die Strom-Einspeisungsvergütung für unser Mini-BHKW nicht mehr klar.
Seit diesem Jahr müssen wir für die Einspeisung auch noch einen geringen Betrag an Vattenfall bezahlen.
Wir bekommen eine monatliche, nicht wirklich nachrechenbare Abrechnung.
Wer kann die Abrechnung überprüfen und wo kann ich es in Berlin unabhängig prüfen lassen.
Danke