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OTAG pleite! Insolvenzverfahren eröffnet

Nach dem Insolvenzverfahren der Sunmachine GmbH hat es den nächsten BHKW-Hersteller erwischt. Am 8. Dezember 2011 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der OTAG Vertriebs GmbH & Co. KG vom Amtsgericht Arnsberg unter dem Aktenzeichen 21 IN 337/11 eröffnet.


lion Powerblock - Bild: OTAG

Die Geschäftsleitung der OTAG Vertriebs GmbH & Co. KG will betroffene Geschäftspartner und Kunden noch gesondert ansprechen. Man bedauere diese Entwicklung und werde, auch unter den einschränkenden Bedingungen des Insolvenzverfahrens, nach Kräften weiter für den Erfolg der Strom erzeugenden Heizung lion – Powerblock arbeiten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Wilfried Pohle, Bahnstraße 1, 34431 Marsberg bestellt.

Technisch einzigartig

Der lion-Powerblock der Firma OTAG war das einzige Mini-BHKW, das auf der technischen Basis einer Dampfkraftmaschine betrieben wurde. Bei diesen auch Dampf-Expansionsmaschine genannten Technik wird durch die Ausdehnung von Wasserdampf ein Kolben angetrieben, der wiederum den Generator antreibt. Die Technologie basiert auf der Dampfprozesstechnik. Kernstück der lion-Powerblocks ist der sogenannte „Linator“. Das Konzept verzichtet vollständig auf drehende Teile – daher der Name Linator (Lineargenerator).

Immer wieder Ärger mit dem Linator

In der Vergangenheit wurden diverse Feldversuche mit Lion-Geräten durchgeführt. Nicht immer hielt der Powerblock, was der Hersteller versprach. So berichtete die Badische Zeitung über den Feldversuch in Kooperation mit dem Versorger Badenova, dass acht Lion-Geräte der Firma OTAG den Test nicht bestanden hatten. Bei allen acht ist die Einheit ausgefallen, die Strom produzieren sollte. Zudem haben die Geräte nur 80 Prozent der angegebenen Heizleistung erbracht. Bei allen OTAG-Geräten habe ein Materialfehler des Herstellers für den Ausfall gesorgt. Massive Kritik übte der Badenova-Sprecher Erich Möck an der Problemlösungsfähigkeit der Herstellerfirma OTAG: “Es wurden einfach zu lange keine Ersatzteile beigebracht. Das ist deutlich mangelhaft.”

Auch beim GASAG-Feldversuch lief es nicht rund. Zu Beginn des Jahres 2008 erfolgte die Umrüstung der im Test befindlichen lion-Powerblocks auf eine komplett neue Linator-Variante mit neuem Ankerrohr und Kompensationsspule, so dass die Geräte mit der vom Hersteller angegebenen Nennleistung betrieben werden konnten. Die danach weiterhin aufgetretenen Störungen, insbesondere an den Linatoren zeigen, dass weiterhin Entwicklungsbedarf besteht um eine für die Markteinführung nötige Standfestigkeit zu erreichen.

Insolvenzbekanntmachung

Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 337/11

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 5727 eingetragenen OTAG Vertriebs GmbH & Co. KG, Zur Hammerbrücke 9, 59939 Olsberg, gesetzlich vertreten durch persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 6635 eingetragene OTAG Vertriebs-Verwaltungs-GmbH, Zur Hammerbrücke 9, 59939 Olsberg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.- Ing. Franz-Josef Schulte, Zur Hammerbrücke 9, 59939 Olsberg

ist am 08.12.2011, um 14:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Wilfried Pohle, Bahnstraße 1, 34431 Marsberg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

21 IN 337/11
Amtsgericht Arnsberg, 08.12.2011

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1 Kommentar

  1. Tja, die Ankündigung der weiteren Unterstützung ist ja net. Unser Lion steht seit November still, Liniator ausgefallen(auch kein Heizbetrieb möglich). Zu erst wurden wir vertröstet und dann im Dezember kam die Erfolgsnachricht. Trotz Garantieanspruch, ist bisher nichts passiert. Mündliche Aussage im Dezember ‘ Sie bekommen ein Schreiben, mit einem Angebot im Januar. Es geht auf jedenfall weiter.’. Toll, der Privatmann darf mit seinem Einkommen, einen Kredit finanzieren, sich ein nicht serientaugliches Gerät kaufen und dann nen Haufen Schrott im Keller haben den keiner mehr haben will. Ich lobe mir die Insolvensverfahren für Firmen, der Privatmann kann das nicht so einfach.

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